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Kostenträgerrechnung

Die Kostenträgerrechnung ist die dritte und letzte Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie beantwortet die für die Preisgestaltung entscheidende Frage: „Wofür sind die Kosten angefallen?“

Ein Kostenträger ist dabei das Produkt oder die Dienstleistung, für das bzw. die die Kosten entstanden sind – in unserem Fall also ein bestimmtes Brot, Brötchen oder Stück Kuchen.

Die Kostenträgerrechnung nimmt alle Einzel- und Gemeinkosten, die zuvor in der Kostenstellenrechnung den einzelnen Unternehmensbereichen zugeordnet wurden, und verrechnet sie auf die einzelnen Produkte.

Das finale Ergebnis dieser Stufe ist die Ermittlung der Selbstkosten pro Produkteinheit. Erst wenn wir die wahren Selbstkosten eines Produkts kennen, können wir eine fundierte Preiskalkulation durchführen und wissen, ab welchem Verkaufspreis wir tatsächlich einen Gewinn erzielen.

kostentraegerrechnung.txt · Zuletzt geändert: von Stefan Agethen

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